Freistellungsbescheinigung
Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen
Vom Finanzamt Mainz sind wir vom Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48b EkStG freigestellt.
Zum Ausdruck der Bescheinigung haben wir diese hier auch als
PDF-Datei zum Download bereit gestellt.
